OBI (Organisation der Bahninfrastruktur): Stellungnahme zur Vernehmlassung von ‚Pro Bahn Schweiz’

Sehr geehrte Frau Bundesrätin
Sehr geehrte Damen und Herren

Wir danken für die Anfrage zur Stellungnahme zur OBI. Gerne nehmen wir ausführlich als ‚Interessenvertretung der Kundinnen und Kunden des öffentlichen Verkehrs’ Stellung zur Vorlage, insbesondere, da es darin explizit um die Rechte der Passagiere des ÖV geht.

Vorbemerkungen und grundsätzliche Anliegen

  • Nach wie vor bestehen stossende Ungerechtigkeiten, was die Rechte von Passagieren in der Schweiz betrifft.
  • Der Konsumentenschutz lässt - im Vergleich zu Europa – in der Schweiz zu wünschen übrig.
  • So schreiben die Zeitschriften „K-Tipp“ und „Saldo“ in ihren Oktober-Ausgaben (Nummer 15 & 17/2019: „Im Inland hat man keinen Anspruch auf Entschädigung. Wer über die Landesgrenze reist, bekommt ab einer Stunde Verspätung 25 % des Fahrpreises erstattet, ab 2 Stunden 50 %. Beim französischen TGV gibt es bereits ab einer halben Stunde 25 % des Preises zurück.“
  • ‚Pro Bahn Schweiz’ wird in dieser Vernehmlassung noch speziell die unvorteilhaften Passagierrechte in der Schweiz monieren. Es darf nicht weiterhin sein, dass Reisende ausserhalb der Schweiz und Kundinnen und Kunden von Pauschalreisen (bei einem Reisebüro mit Hotelübernachtung gebucht) puncto Schadenersatz / Entschädigung viel besser gestellt sind als Reisende im Inland, welche ‚nur’ ein Ticket kaufen.

Im Grossen und Ganzen befürwortet ‚Pro Bahn Schweiz’ die Vorlage.
Nachstehend unsere Antworten auf den Fragenkatalog.

Die ausführliche Stellungnahme finden Sie hier.