Stellungnahme zum Gutachten «UVEK: Verkehr 2045»: Jetzt vorwärts machen mit ZBT II und DBL!
«Der Zimmerberg-Basistunnel 2 war ursprünglich ein Teil der AlpTransit-Ausbauten, konnte aber bisher nicht realisiert werden. Ohne diesen Neubau ist das Angebot auf beiden Achsen nicht mehr ausbaufähig und der Abschnitt bleibt eine Störungsquelle für die Fahrplanstabilität des zentralen und östlichen Netzes. Der Zimmerberg-Basistunnel 2 wird daher für die Periode 2025 – 2045 priorisiert.»
Positiv ist, dass unser von Beginn an vorgetragenes Anliegen, den Zimmerbergtunnel für eine Höchstgeschwindigkeit von 200 km/h auszubauen, offenbar auch vom Gutachter geteilt wird. Zitat: «Eine gewisse Anhebung der derzeit geplanten Streckengeschwindigkeit ist prüfenswert.» Insgesamt sollte damit für das Bundesamt für Verkehr BAV klar sein, dass am aktuellen Terminplan mit Inbetriebnahme des Zimmerberg-Basistunnels 2 (ZBT II) im Dezember 2039 festgehalten werden muss.
Angesichts des derzeit rasch wachsenden Leidensdruckes auf der Bahnarterie Zürich-Zug-Luzern konnte auf dieses Resultat beim ZBT II gehofft werden, dennoch stellt die Betrachtungsweise im Gutachten für uns eine grosse Genugtuung dar. Wenn nämlich im Gutachten die Aussage steht: «Drängender wird nun vielmehr die Dynamik der Agglomerationen Zug und Luzern. Die Agglomerationen Luzern, Zug und Zürich funktionieren immer stärker als eine Entwicklungsachse und müssen deshalb auch verkehrlich integral betrachtet werden», so können wir nur zustimmen.
Somit kann es nur eine Lösung für die Situation im Knoten Luzern geben: den Vollausbau des Durchgangsbahnhofes und das in erster Priorität!
Das Gutachten kommt zu diesem Schluss und wir begrüssen diesen vorbehaltlos. Damit verknüpft ist die Forderung, dass die aktuell bestehende Phasenfreigabe des BAV für einen Tiefbahnhof – der vom Gutachter Weidmann zu Recht verworfen wird – zeitnah korrigiert und auf den Vollausbau eines Durchgangsbahnhofes geändert wird.
Das Gutachten rechnet mit zwei Vorgaben für die Grösse des Bahninfrastrukturfonds (BIF) – eine mit 14 Milliarden und eine mit 24 Milliarden. Der Verzicht auf den „schnellen Halbstundentakt“ zwischen Luzern und der Bundeshauptstadt bei der Variante BIF-14 gibt einen deutlichen Hinweis darauf, dass es wohl den BIF-24 brauchen wird, was übrigens BR Rösti in seiner Medienkonferenz ebenfalls vertreten hat.
Auf einen recht seltsamen Widerspruch im Gutachten bezüglich der Priorisierung der „Ausbauten Baar-Luzern“ und der Velostation im Bahnhof Luzern möchten wir noch hinweisen. Diese sollen zurückgestuft werden. Gleichzeitig schreibt der Gutachter aber, dass «die generelle Beschleunigung und Qualitätssteigerung des öffentlichen Verkehrs, die Stärkung der Intermodalität oder die Abstimmung von Siedlungsentwicklung und öffentlichem Verkehr» ebenso wichtig wie neue Infrastruktur sei. Was nützen der ZBT II und der DBL, wenn die nachgelagerte Infrastruktur nicht ebenso ausgebaut wird? Wie soll denn die „Intermodalität“ gewährleistet werden, wenn die Bahnhöfe nicht ebenfalls ausgebaut werden?
Wie auch immer: zentral für Pro Bahn Zentralschweiz ist, dass jetzt mit ZBT II und DBL vorwärts gemacht wird, im Interesse der bestehenden und zukünftigen Bahnkundschaft!